Schweizer Kunden aufgepasst
Erst wenige Tage ist es her, dass ich endlich meine lieben Kunden aus der benachbarten Schweiz ohne Mehrwertsteuer-Berechnung ihre Drucke liefern konnte. Immerhin 19 Prozent sparen so die Eidgenossen. Ein schweizer Kunde hatte mich hartnäckig so lange gefragt, bis ich mich mit Hilfe meiner IHK mit den gesetzlichen Grundlagen so weit vertraut gemacht hatte, das eine rechtlich abgesicherte Lieferung ohne MwSt.-Berechnung erfolgen konnte. Das gilt übrigens für alle Lieferungen ins aussereuropäische Ausland. EU-weit gilt auch weiterhin eine Lieferung ohne Berechnung der Mehrwertsteuer nur, wenn gewerbliche Kunden mit einer gültigen und geprüften UID bei mir einkaufen.
Schlechte Nachricht kam am 1. Juni 2007 durch die DHL bzw. Post: Seit dem Datum wird die Schweiz als nicht zur EU gehörend geführt (was ja auch stimmt) und dadurch rutschte die Schweiz in die Gruppe 2 der Empfängerländer. Zielländer der EU gehören zu Gruppe 1 und dorthin kostet der Versand pauschal 17 Euro (ohne MwSt.), Zielländer in der Gruppe 2 werden jedoch mit pauschal 30 Euro abgerechnet. Und ein Paket, dass breiter als 60 bzw. länger als 120 cm ist, wird zu Sperrgut und kostet in die Schweiz jetzt 55 Euro!
Sperrgutaufträge in die Schweiz nehme ich nur nach Rücksprache noch an. Ich versuche jetzt eine andere Versandmöglichkeit in die Schweiz auf zu tun. Doch bitte ich um etwas Geduld.
Am 18. Juli 2007 um 11:02 Uhr
Danke für die Veröffentlichung. Hatte mich auch schon mit dem Thema rumgeplagt, da ich verschiedenen Schweizer Kunden auch reguläre MwSt. berechnen wollte. Die Kunden haben sie aber immer geweigert die MwSt. zu zahlen. Ein anderer beschwerte sich jedoch regelrecht, als ich Rechnungen ohne MwSt. ausstellte?!?! Welche Regelung zählt und welche nicht? Mein Finanzamt meinte ich muss die Steuer nehmen….. aber die haben ja auch was davon. Auf welche Regelung greifen Sie denn zu, damit es “rechtens” und korrekt ist? Danke auf jeden Fall für diese Veröffentlichung
Gruß MR
Am 18. Juli 2007 um 12:47 Uhr
Ich habe mich da recht gut von meiner IHK beraten lassen und die Mitarbeiterin hat sich sogar nochmal mit dem hiesigen Finanzamt in Verbindung gesetzt. Es gilt »Die Lieferung erfolgt steuerfrei gem. Ausfuhr nach §4 Abs. 1a in Verbindung mit §6 UStG.«
Ich muss diesen Text auf meinen Rechnungen drauf haben und ich muss die Versandunterlagen - Paketschein usw. - aufbewahren (was ich aber sowieso muss, weil das ja Ausgabenbelege sind).
Mal schau’n was die erste Steuerprüfung bringt.